Volksweise

Das Strophenlied

Das Strophenlied hat meistens zwei bis vier, oft aber auch mehrere Absätze, welche einander in Versmaß und Zeilenzahl möglichst gleich sind, und eine gemeinschaftliche Melodie und Begleitung haben. Die Melodie muss natürlich materiell und formell auf alle Strophen passen; materiell, indem sie sich dem Inhalt jeder Strophe gleich gut anschmiegt, auch wenn der Charakter ein verschiedener sein sollte, und formell, indem in jeder Strophe die musikalischen Akzente wieder auf die poetischen fallen und etwaige kleine Abweichungen in der Silbenzahl, wie z. B. oft Trochäen und Daktylen wechseln, den Gesang nicht stören. Der Sänger hat den Vortrag der Melodie nach dem Inhalte der verschiedenen Strophen einzurichten.

Möglichste Kürze, Klarheit und Fasslichkeit verlangt man vom Gedicht wie von der Melodie; ein Strophenlied soll auswendig gesungen und begleitet werden können. Der Umfang gehe nicht über die bequeme Mittellage hinaus; Sprünge, unnatürliche Schritte und Verzierungen sind hier fehl am Platze. Die Begleitung sei einfach, entweder nur in kurzen oder gehaltenen Akkorden, oder bleibe wenigstens bei einer Figur; schon bedenklicher ist die Kontrapunktische Bearbeitung. Meistens werden die Strophen durch ein im Gesamtcharakter gehaltenes Ritornell (Vor- oder Nachspiel) getrennt, das bei Schubert und anderen häufig zugleich als Begleitung der ersten Gesangstakte dient.

Die Form des Strophenliedes ist die zwei- oder die dreiteilige, je nachdem ob der Inhalt und Form des Gedichtes in zwei oder drei Abschnitte zerfällt. Der letzte Teil ist meistens in Text und Melodie der wichtigste, weil vom Schluss zumeist die Gesamtwirkung abhängt. Hier ist auch die Wiederholung einzelner Worte. und Phrasen erlaubt, welche in den vorhergehenden Teilen der erforderlichen Bündigkeit widerstreiten würde.

Es ist durchaus unkünstlerisch, um einiger dankbarerer Silben willen den Text eines klassischen Dichters, oder einer vermeintlich brillanteren Wirkung halber die Komposition eines bedeutenden Tondichters willkürlich zu ändern, davon wegzulassen oder hinzu zu tun. Bei einer zu großen Strophenzahl dürfen allenfalls die minder wichtigen weggelassen werden; aber alle sonstigen gedachten Änderungen sind höchstens bei Werken von geringerem Kunstwert erlaubt, denen gegenüber der Sänger zu keiner besonderen Pietät verpflichtet ist.

Etwas Anderes ist es mit jenen Änderungen, welche der wechselnde Charakter der Strophen verlangt, und welche ein gebildeter Sänger sogar anbringen muss. Dieselben erstrecken sich entweder auf Tempo, Tonstärke und Klangfarbe oder auch auf die Begleitung. Im erstem Falle sind, wenn die Singstimme großen Veränderungen unterliegt, die abweichenden Noten der Melodie, oft auch die ganzen veränderten Strophen schon vom Komponisten in eigenen Zeilen unterlegt oder am Schluss angefügt. Im letzteren Falle, wo also dieselbe Melodie verschiedene Begleitung erhält, wird stets das ganze Lied oder wenigstens die in der Begleitung abweichenden Strophen ausgeschrieben. Diese Forum bildet bereits den Übergang zum durchkomponierten Lied, indem hier keine Wiederholung mehr stattfindet, und teilt mit demselben auch die gleiche Behandlungsweise.

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