Volkslied

Die Regeln der Meistersänger

Die Vorschriften, welche die Meister bei dem Gesange beobachten mussten, waren in der sogenannten Tabulatur zusammengefasst. Wer diese noch nicht vollständig inne hatte, war "Schüler", Schulfreund aber derjenige, welcher sie vollständig wusste. Ein Sänger war, wer fünf bis sechs Töne (Melodien) singen konnte, und wer nach einem gegebenen "Ton" ein Lied verfertigte, ein "Dichter". Meister endlich wurde, wer einen neuen Ton erfand. Sämtliche Mitglieder der Zunftgenossenschaft hießen "Gesellschafter". Ihre Zusammenkünfte hielten sie gewöhnlich an Sonn - und Feiertagen, und sie begannen mit dem sogenannten Freisingen, bei welchem die "Merker", diejenigen, welche auf die Fehler aufmerken mussten, noch nicht tätig waren. Erst bei dem sogenannten Hauptsingen wurde "gemerkt", und je nach dem Urteil dieser Richter erfolgte Belohnung oder Bestrafung. Das Richteramt war den Merkern sehr erleichtert durch eine ziemlich genaue Ausführung alles dessen, was als Fehler galt. Ihr Hauptaugenmerk hatten sie auf die Reinheit des Reims und auf die Silbenzählung zu richten; das Gesetz der Silbenmessung und Betonung ist den Meistersängern schon fast ganz abhanden gekommen.

Fehler waren: wenn in zwei oder mehr Reimen die gleichen Wörter oder Silben gebraucht wurden, wenn abgeleitete Wörter mit dem Stammwort, oder wenn die Vokale "ü" und "i" reimten; ferner Reimwörter von gleicher Schreibart, aber verschiedener Aussprache; ebenso die, um des Reims zusammengezogenen Wörter. Zu merken war ferner, dass in einem Reim oder Vers nicht mehr als 13 Silben seien, "weil man's sonst in einem Athem nicht machen könne, sonderlich, wenn eine zierliche Blum im Reimen soll gehört werden".

Neben solchen Bestimmungen über Reim und Silbenzählung gab es auch Vorschriften für die eigentliche Technik des Gesanges. Der Meister wurde gestraft, wenn er zu hoch oder zu niedrig sang, oder wenn er die Rede in seinen Gesang vermischte, oder wenn er einen, von einem berühmten Meister erfundenen "Ton" veränderte, oder wenn der Ton nicht rein, ohne Vorklang intoniert wurde, und nicht jeder Reim seine "Paus" hatte, sondern "zwei oder drei ungebührlich heraus geschrieen wurden".

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